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Förderprogramme

Zuschüsse und Finanzierungen:

Für Investitionen in erneuerbare Energien und die Verbesserung von vorhandenen Heizsystemen gibt es verschiedene Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten.
Genaueres erfahren Sie über die Websites auf unserer Link-Seite: weiter
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme des Bundes:


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel als Einzelmaßnahmen (EM) mit Zuschüssen gefördert.
Da seit Anfang 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt, das bei Neubauten den Einsatz regenerativer Energien vorschreibt, werden nur noch Anlagensanierungen in bestehenden Gebäuden und besonders effiziente bzw. innovative Anlagen im Neubau gefördert.

Antragstellung:

Der Antrag muss im Vorfeld der Maßnahme online gestellt werden.
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids muss innerhalb des Bewilligungszeitraums der Auftrag erteilt und ausgeführt, sowie die "Verwendungsnachweiserklärung" online eingereicht werden, einschließlich der Rechnung und einer von uns ausgestellten Fachunternehmererklärung.

Bei der Antragstellung zur Förderung neuer Heizungstechnik unterstützen wir Sie gerne.
Bei anderen Maßnahmen müssen Anträge in Zusammenarbeit mit einem Energieberater erstellt werden. Damit ist auch sicher gestellt, dass alle aktuellen Programme und Konditionen optimal ausgenutzt werden können.


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Beim Bau größerer Anlagen für erneuerbare Energien, umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, sowie Neubauten mit Niedrigenergie- oder Passivhaus-Standard, können im Rahmen der 'Bundesförderung für effiziente Gebäude' (BEG) für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Antragstellung:

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online in Zusammenarbeit mit einem Energieberater bei der KfW gestellt werden.
Mit der BEG werden folgende Förderprogramme ersetzt:

- Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programm 151)

Wenn Sie Wohnraum nach Effizienzhaus-Standard sanieren oder frisch saniertes Wohneigentum kaufen wollen, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem zinsgünstigen Kredit je Wohneinheit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss.

- Energieeffizient Sanieren - Kredit Einzelmaßnahmen (Programm 152)

Für energetische Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen an älteren Wohngebäuden bzw. den Kauf von sanierten Wohngebäuden, eignet sich Programm 152. Es finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau mit einem langfristigen, zinsgünstigen Kredit pro Wohneinheit.

- Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Programm 430)

In diesem Programm fördert die KfW die Sanierung von Wohneigentum auf Effizienzhaus-Standard je Wohneinheit (max. 2-Familienhaus) bzw. den Kauf eines solchen Objekts oder die Durchführung einzelner Maßnahmen mit einem Zuschuss von 10% der Kosten (bis zu einem Maximalbetrag pro Wohneinheit).
(alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152)

- Energieeffizient Bauen (Programm 153)

Für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses oder eines Hauses mit noch besserem energetischen Standard (Passivhaus) erhalten Sie besonders günstige Kreditzinsen und ggf. einen Tilgungszuschuss.
Das KfW-Darlehen im Programm 153 übernimmt 100 % der Baukosten (ohne Grundstückskosten) bis zu einem Maximalbetrag pro Wohneinheit.

Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater stellt sicher, dass alle aktuellen Programme und Konditionen optimal ausgenutzt werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie über diese Internet-Links.