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Förderprogramme

Zuschüsse und Finanzierungen:

Für Investitionen in erneuerbare Energien und die Verbesserung von vorhandenen Heizsystemen gibt es verschiedene Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten.
Genaueres erfahren Sie über die Websites auf unserer Link-Seite: weiter
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die für uns wichtigsten Fördermöglichkeiten des Bundes:

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen der BEG werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen, Fernwärme, Biomassekessel, thermische Solaranlagen und der regenerative Anteil von Hybridheizungen als Einzelmaßnahme (EM) in Bestandsgebäuden mit Zuschüssen gefördert.

Antragstellung:

Seit 27.02.2024 können Anträge für das Förderprogramm 458 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, nicht mehr, wie vorher, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Antrag muss im Vorfeld der Maßnahme online gestellt werden.
Voraussetzung ist unter anderem ein abgeschlossener Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag mit auflösender bzw. verschiebender Bedingung - das heißt, er tritt nur in Kraft, wenn die Förderzusage der KfW erteilt wird.
Außerdem benötigen Sie von einer/einem Energieeffizienz-ExpertIn bzw. einem Fachunternehmen (also uns) eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids muss innerhalb des Bewilligungszeitraums (i.d.R. 36 Monate) der Auftrag ausgeführt, sowie der Verwendungsnachweis online eingereicht werden, einschließlich der Rechnung und einer von uns ausgestellten Fachunternehmererklärung "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).

Bei der Antragstellung zur Förderung neuer Heizungstechnik unterstützen wir Sie gerne.
Bei allen anderen Maßnahmen müssen Anträge in Zusammenarbeit mit einem Energieberater erstellt werden. Damit ist auch sicher gestellt, dass alle aktuellen Programme und Konditionen optimal ausgenutzt werden können.

Kredite und weitere Fördermöglichkeiten:

Zusätzlich zur o.g. Heizungsförderung kann bei der KfW ein Ergänzungskredit über eine durchleitende Bank beantragt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten bei der KfW bestehen z.B. beim Bau größerer Anlagen für erneuerbare Energien, umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, sowie Neubauten mit Niedrigenergie- oder Passivhaus-Standard per zinsgünstigem Darlehen oder Zuschüssen.
Für solche Vorhaben muss der Antrag immer in Zusammenarbeit mit einem Energieberater gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über diese Internet-Links.