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Heizung
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Förderprogramme
In den letzten Jahren hat sich immer wieder sehr viel bei den Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen getan. Im Moment ist das wichtigste Programm die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das zur Zeit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeitet wird.
BEG der KfW
Im Rahmen der BEG werden Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, also Wärmepumpen, Fernwärme (mit ausreichendem, regenerativem Anteil bei der Wärmeerzeugung),
Biomassekessel, thermische Solaranlagen und der regenerative Anteil von Hybridheizungen in Bestandsgebäuden gefördert.
Je nach Art der Anlage, der Nutzung des Gebäudes, Anzahl der Wohnungen oder des Einkommens der Besitzer und weiterer Faktoren, ergeben sich unterschiedliche Fördersätze. Das muss individuell geklärt werden.
Antragstellung
Der Antrag muss im Vorfeld der Maßnahme online bei der KfW eingereicht werden, gemeinsam mit einem abgeschlossenen Liefer- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Firma, der aber nur in Kraft tritt, wenn die KfW die Förderung bewilligt. Außerdem benötigen Sie von einer/einem Energieeffizienz-ExpertIn bzw. einem Fachunternehmer (also uns) eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Nach Zusage der Förderung muss der Auftrag innerhalb des Bewilligungszeitraums (i.d.R. 36 Monate) ausgeführt und der Verwendungsnachweis einschließlich aller Rechnungen und unserer Fachunternehmererklärung "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), sowie weiterer Unterlagen, wieder online eingereicht werden.
Bei der Antragstellung zur Förderung neuer Heizungstechnik unterstützen wir Sie gerne.
Bei allen anderen Maßnahmen zur energetischen Sanierung u.ä. müssen Anträge in Zusammenarbeit mit einem Energieberater gestellt werden.
Damit ist auch sichergestellt, dass alle aktuellen Programme und Konditionen optimal ausgenutzt werden können.
Kredite und weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zur o.g. Heizungsförderung kann bei der KfW ein Ergänzungskredit über eine durchleitende Bank geantragt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten bei der KfW bestehen z.B. beim Bau größerer Anlagen für erneuerbare Energien, umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, sowie Neubauten mit Niedrigenergie- und Passivhaus-Standard per zinsgünstigem Darlehen oder Zuschüssen.
Für solche Vorhaben muss der Antrag immer in Zusammenarbeit mit einem Energieberater gestellt werden.
Weitere Infos erhalten Sie über die Internet-Links zur KfW und weiteren Institutionen.